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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

  1. Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich unsere nachstehenden Lieferbedingungen.
  2. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
  3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Lieferung der Ware durchführen.
  4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
  5. Technische Änderungen sowie das Eigentum und das Urheberrecht an unseren Unterlagen behalten wir uns vor.

 

Angebot, Annahme

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Sofern die Bestellung ein Angebot im Sinne von § 145 BGB darstellt, sind wir berechtigt, dieses innerhalb einer Frist von 2 Wochen schriftlich oder in Textform des § 126 b BGB anzunehmen.

 

Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Preise gelten ab Werk einschließlich Verpackungskosten. Verpackung wird zurückgenommen.
  2. Mindestbestellwert:
    Der Mindestbestellwert beträgt € 100,00 pro Auftrag. Bei Bestellungen, deren Wert den Mindestbestellwert unterschreitet, erheben wir einen Mindermengenzuschlag von € 25,00.
  3. Bestellmengen und Liefermengentoleranz
    Bei einer Bestellmenge bis 10 Stück beträgt die Liefermengentoleranz ± 1 Stück.
    Ab 10 Stück sind wir berechtigt, bis zu 20 % der bestellten Menge mehr oder weniger zu liefern.
    Ab 1000 Stück sind wir berechtigt, bis zu 10 % der bestellten Menge mehr oder weniger zu liefern.
    Bei Werkzeugen ab Lager beträgt die Mindestbestellmenge die jeweils kleinste Verpackungseinheit. Bestellmengen müssen unseren Verpackungseinheiten entsprechen. Die Mindestbestellmenge bei Sonderwerkzeugen sind 5 Stück.
  4. Bearbeitungsgebühren
    Für Aufträge außerhalb der Europäischen Union (EU) berechnen wir die nachstehend genannten Bearbeitungsgebühren (Zollformular, Ausstellung der Zollpapiere, Bankspesen):
    – bis 100 Euro netto pro Auftrag und Lieferung 25 Euro
    – bis 250 Euro netto pro Auftrag und Lieferung 20 Euro
    – bis 500 Euro netto pro Auftrag und Lieferung 15 Euro
    – ab 500 Euro sind diese Aufträge ohne Bearbeitungsgebühr.
  5. Der vereinbarte Preis beruht auf den derzeitigen Materialkosten und Löhnen. Falls diese sich bis zur Auslieferung der Ware verändern, so erfährt auch der Preis eine Veränderung nach Maßgabe der prozentualen Veränderung der Materialkosten und Löhne, wobei die jeweilige Veränderung der Materialkosten und Löhne zu gleichen prozentualen Anteilen in die Berechnung einfließt. Hierbei wird der jeweilige Fabrikationsstand bei Eintreten von Materialkosten-oder Lohnänderungen berücksichtigt, d.h. die Berichtigung bezieht sich nur auf den Teil des Preises, der den noch anfallenden Kosten entspricht.
  6. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe hinzu.
  7. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen unbar nach Rechnungsdatum netto.

 

Aufrechnung, Zurückbehaltung, Zahlungseinstellung

  1. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.
  2. Bei Zahlungseinstellung, Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens oder Insolvenzverfahrens des Kunden sind alle Rechnungen sofort fällig, alle Rabatte und Skonti verfallen und noch ausstehende Lieferungen werden nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung vorgenommen.

 

Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Beim Einbau der gelieferten Waren oder der Verbindung mit anderen Anlagen erstreckt sich unser Eigentum anteilig auch auf die durch Einbau entstandene Fertigware oder Anlage. Dies gilt auch dann, wenn das Entgelt für bestimmte, vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen bereits bezahlt ist, da das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung dient. Übersteigt der Wert der uns zur Sicherung dienenden unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unsere Gesamtforderung um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Rückübertragung verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheit obliegt uns.
  2. Dem Kunden ist in stets widerruflicher Weise gestattet, die gelieferte Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs weiter zu veräußern, es sei denn, dass die sich aus dem Weiterverkauf ergebende Forderung bereits an Andere abgetreten ist; die Berechtigung zur Weiterveräußerung entfällt auch bei Zahlungseinstellung des Kunden.
  3. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus wirtschaftlich ähnlichen Verfügungen zustehende Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt an uns zur Sicherung ab; dabei macht es keinen Unterschied, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verbindung mit anderen Sachen verkauft wird.
  4. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware weiter verkauft wird, sei es separat oder in Verbindung oder Vermischung mit anderen uns nicht gehörenden Waren oder nach Weiterverarbeitung, gilt die Abtretung nur in Höhe des zwischen uns und dem Kunden geltenden Rechnungsbetrags der Vorbehaltsware einschließlich Umsatzsteuer.
  5. Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung solange ermächtigt, wie er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber nachkommt; die von ihm eingezogenen Beträge hat er sofort an uns abzuführen, soweit unsere Forderungen fällig sind. Im Falle der Verletzung der Zahlungspflicht des Kunden sind wir berechtigt, die Forderungsabtretung gegenüber dem Vertragspartner des Kunden offenzulegen.
  6. Wir sind berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen trotz einer nach dem Kalender bestimmten Zeit oder Fristsetzung nicht nachgekommen ist. Das Herausgabeverlangen stellt zugleich den Rücktritt vom Vertrag dar.
  7. Der Kunde darf die Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte Hand hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen.

Lieferzeit

  1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus, soweit der Kunde hieran mitwirken muss.
  2. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, so sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung wird dem Kunden unverzüglich erstattet. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben. Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.
  3. Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Kunde, im Falle unserer einfachen Fahrlässigkeit unter Ausschluss weiterer Rechte, pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5 % des Nettopreises (Auftragswert), insgesamt jedoch höchstens 5 % des Auftragswerts desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der in Folge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Kunden gar kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

 

Gefahrübergang und Versand

  1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Kunden über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. Versendungskosten oder Anfuhr, übernommen haben.
  2. Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so erfolgt der Gefahrübergang an dem Tage, an dem wir Versandbereitschaft hergestellt haben.
  3. Teillieferungen sind zulässig.

 

Sachmängelhaftung

  1. Die Sachmängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Mangel durch unentgeltliche Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beseitigen. Sind wir zu dieser Mängelbeseitigung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben oder schlagen mindestens zwei Nacherfüllungsversuche fehl, ist der Kunde unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche gem. nachfolgender Ziff. 9 berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung der Vergütung geltend zu machen.
  3. Sofern der Kunde Sachmängelrechte nach seiner Wahl verlangen kann, ist er verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er bei Vorliegen der Voraussetzungen Nacherfüllung verlangt, vom Vertrag zurücktritt, Minderung des Kaufpreises geltend macht und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangt.
  4. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten werden von uns getragen, es sei denn, dass sich die Aufwendungen dadurch erhöhen, dass der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den Sitz des Kunden verbracht worden ist und die Verbringung nicht schriftlich mit uns vereinbart worden ist.
  5. Wir stehen ohne schriftliche Vereinbarung nicht dafür ein, dass die von uns gelieferte Ware ausländischen Vorschriften entspricht.
  6. Für unsere Haftung gilt im Übrigen der nachfolgende Absatz. Darüber hinausgehende Ansprüche wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.

 

Haftung

  1. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder von Seiten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt.
  2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

 

Sonderwerkzeuge

  1. Alle nicht im Katalog aufgelisteten Werkzeuge sind Sonderwerkzeuge, die einer Machbarkeitsprüfung unterzogen werden müssen.

 

Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  1. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluss der Kollissionsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts). Erfüllungsort für alle unsere Lieferungen und Leistungen ist Ravensburg.
  2. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand Ravensburg. Wir sind jedoch berechtigt, gegen den Kunden auch an seinem Wohn- bzw. Geschäftssitz zu klagen.

 

Sonstige Bestimmungen

  1. Die obigen Bestimmungen gelten auch für Lieferungen ins Ausland, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
  2. Für Lieferungen ins Ausland gilt darüber hinaus die Klausel „ex-works“, der Incoterms® in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Fassung.
  3. Rücksendungen: Die Rücksendung der Ware ist dem Kunden nur innerhalb von 30 Tagen und nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Lieferanten gestattet. Ohne eine solche schriftliche Genehmigung ist der Lieferant berechtigt, unfrei zugesandte und nicht genehmigte Rücksendungen nicht anzunehmen. Die Ware ist in einwandfreiem Zustand und in der Originalverpackung zu retournieren. Ist die Rücksendung nicht durch Verschulden des Lieferanten begründet, werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von 15 %, mindestens 25 €, erhoben. Sonderwerkzeuge werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.
  4. Warengutschriften: Soweit eine Warengutschrift gewährt wird, ergibt sich die Höhe der Gutschrift aus dem Betrag der Originalrechnung / Warenwert.
  5. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben alle sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen unberührt.
  6. Die Vertragssprache ist Deutsch. Im Fall, dass die Bedeutung des deutschen und des englischen Textes dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voneinander abweichen, ist der deutsche Text vorrangig.

Stand 06/2021